Privat-Gutachten bei privaten Steitigkeiten, z.B. Ehescheidung | Trennung eheähnlicher Verhältnisse, Unstimmigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften
Streitigkeiten wegen Immobilieneigentum kommen in den "besten Familien" vor, können aber verhältnismäßig unkompliziert und fair durch ein unparteiisches, objektives Gutachten geklärt werden.
Wir behandeln Aufträge aufgrund von Ehescheidungen | Trennungen bzw. von Erbengemeinschaften mit besonderer Diskretion und verpflichten uns, bei familiären Themen, die uns während der Auftragsabwicklung zugetragen werden, zu absoluter Verschwiegenheit.